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Achtung Vorvertrag beim Kauf einer Liegenschaft in Kroatien!

Liebe Käuferinnen und Käufer einer Liegenschaft in Kroatien,

gerne möchte ich mit einem wichtigen Rat bezüglich Vorverträgen an Sie wenden.

Es fällt in meiner beruflichen Tätigkeit auf, dass sich folgende Anfragen häufen:
Können Sie bitte den von uns bereits unterschriebenen Vorvertrag über den Kauf einer Liegenschaft prüfen?

Meistens ist das Kind bei unterschriebenen Vorverträgen bereits in den Brunnen gefallen.

So einfach ein Vorvertag daher kommt – er muss nicht notariell beglaubigt werden, ist schnell von allen Parteien unterschrieben und per Mail verschickt- mit dem Glauben, dass alles „Ernste“ dann erst im Kaufvertrag dokumentiert wird, so gefährlich ist der Vorvertrag.

Denn mit dem Abschluss des Vorvertrages wurden im Grunde bereits alle wesentlichen Bestimmungen des späteren Kaufvertrages geregelt, so dass ein späteres Abweichen von den bereits getroffenen Regelungen nicht mehr möglich ist. 

Aus diesem Grunde rate ich Ihnen dringend: Lassen Sie den Vorvertrag rechtlich prüfen. Mit Abschluss des Vorvertrages habe Sie die Weichen für Ihre Kaufabwicklung bereits gestellt, ohne tatsächlich zu wissen, ob die dort angeführten Bestimmungen Ihnen eine Rechtssicherheit gewähren.

Gerne stelle ich Ihnen meine Expertise bereits bei der Erarbeitung des Vorvertrages zur Verfügung.

Herzliche Grüße

Monika Tapalovic